Eine nachträgliche Änderung des Rezeptdatums ist den Ärzten zukünftig nicht mehr möglich, wenn die Behandlung bereits erfolgt ist!
Ist die genannte Frist am 1. Termin überschritten, verliert Ihr Rezept seine Gültigkeit! Wir können Sie dann leider nicht behandeln!
Gemeinsam kümmern wir uns um Ihr Wohlbefinden! Dabei steht für uns immer eine ganzheitliche und funktionelle Betrachtung unserer Patienten im Mittelpunkt. Um langfristig Linderung zu schaffen und Ihre Lebensqualität zu verbessern gilt es auch mit Ihnen gemeinsam an unserem Therapieziel, u.a. der Bewegungsverbesserung, Schmerzreduktion und der Verbesserung Ihres alltäglichen Lebens, zu arbeiten. Gern begleiten wir Sie auf dem Weg der Genesung, geben Ihnen Tipps für den Alltag und erarbeiten mit Ihnen ein kleines Hausübungsprogramm.